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Kosten

  Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Im RVG sind z.B. geregelt:

- die Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit gegenüber Dritten,
- die Gebühren für das Betreiben des gerichtlichen Verfahrens,
- die Gebühren für die Prozessvertretung.

Die Gebühren für die einmalige außergerichtliche Beratung in einer Rechtsangelegenheit waren bis zum 30.06.2006 im RVG geregelt. Seit dem 01.07.2006 ist diese gesetzliche Regelung entfallen. Der Rechtsanwalt muss für die außergerichtliche Beratung nunmehr mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung abschließen.

Für Personen, die die Kosten für eine Rechtsberatung oder einen Rechtsstreit nicht aufbringen können besteht die Möglichkeit, Beratungskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.