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Wird
um das Recht gestritten, sei es um vertragliche oder gesetzliche
Ansprüche, so geht es jedem Beteiligten in einem Rechtsstreit
darum, möglichst wenig zu verlieren und gleichzeitig
den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Dieses Ziel kann
nur derjenige erreichen, der die tatsächliche Rechtslage
erkennt und es versteht, bestehende Ansprüche durchzusetzen
und nicht bestehende Ansprüche abzuwehren.
Es
gilt das nachfolgende, weitbekannte Sprichwort zu beachten:„Recht
haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe“.
Recht
haben bedeutet, dass man z.B. aufgrund der geschriebenen Gesetze
oder wegen vertraglicher Vereinbarungen im Recht ist.Recht
kriegen kann man aber nur, wenn man die einem günstigen
Tatsachen auch beweisen kann. Obliegt einer Partei die Beweislast
und kann diese nicht erfüllt werden, dann führt
dies zum Scheitern des Anspruchs, obwohl dieser Anspruch aufgrund
der bestehenden Gesetze oder Verträge grundsätzlich
gegeben ist.Zusammenfassend kann man also sagen, dass Rechthaben
nur von Bedeutung ist, wenn man das Recht auch durchsetzen
kann. Recht haben bedeutet eben nicht automatisch auch Recht
kriegen. Sein Recht bekommt sinngemäß nur der,
der alle anspruchbegründenden Tatsachen beweisen kann.Mit
der Klärung der Beweislast und der Beweisbarkeit der
zu beweisenden Tatsachen ist aber noch nicht geklärt,
ob das Betreiben eines Rechtsstreites wirklich sinnvoll ist.
Hat man ein zusprechendes Urteil erwirkt, so nützt es
einem wenig, wenn bei dem verurteilten Schuldner aufgrund
seiner Vermögensverhältnisse nichts zu pfänden
ist. In dieser Konstellation wirft man gutes Geld schlechtem
Geld hinterher.Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist die Durchsetzung
des Rechts eigentlich nur dann sinnvoll, wenn man sein Recht
auch realisieren kann. |